Fallen, Fälschungen und Abzockerei verdirbt den Spass am Handel. Dies muss nicht sein! Freebay zeigt wie sie sich davor schützen.

Tipp 1. Original oder Fälschung?
Möchten Sie einen teuren Markenartikel als Schnäppchen erwerben ist erstmal Vorsicht geboten. Fragen Sie den Verkäufer ausdrücklich, ob er Ihnen garantieren kann, dass es sich um Originalware handelt, und woher das gute Stück stammt. Fragen Sie nach der Rechnung und wo und wann er den Artikel gekauft hat. Original Verpackung mit allem Zubehör zum Beispiel Staubbeutel mit Markenname bei Edel-Schuhen sind ein guter Indiz, dass die Ware echt ist. Achten Sie auf solche Details. Wenn der Verkäufer nicht auf ihre Fragen reagiert, verzichten Sie lieber.
Tipp 2. Achtung Pusher!
Es kommt immer mal wieder vor, dass ein unehrlicher Verkäufer verbotenerweise auf seinen eigenen Artikel mitbietet, um so den Preis in die Höhe zu treiben. Der Verkäufer verwendet dabei einen zweiten Account zum Beispiel den seines Kollegen. Falls Sie ein Maximalangebot eingestellt haben, wird der Pusher versuchen Ihren Höchstkaufpreis ausfindig zu machen und ihn ev. knapp überbieten in der Hoffnung, dass Sie ihr Angebot nocheinmal erhöhen. Falls Sie verdacht haben, dass der Verkäufer den Preis pusht, versuchen Sie andere Auktionen des Verkäufers zu finden, um zu sehen, ob auch hier der gleiche Bieter auftritt und am Ende nicht gewinnt. Bestes Mittel gegen Pusher ist erst möglichst kurz vor Schluss der Auktion das Gebot abzugeben und sich streng an die Regel zu halten seinen persönlichen Höchstkaufpreis nicht weiter zu erhöhen.
Tipp 3. Bezahlt aber nicht geliefert.
Die wohl häufigste Art des Betruges bei Online-Auktionen ist den Kaufpreis für den Artikel per Vorauskasse zu verlangen aber die Ware schlussendlich nicht zu liefern. Die Bewertungsprofile können hier nur bedingt hilfreich sein. Lassen Sie sich also nicht von tollen Bewertungen blenden, denn es kommt vor, dass der Betrüger lange Zeit seine Ware anständig liefert und dementsprechend gute Bewertungen hat. Bei hohen Beträgen ist also immer Vorsicht geboten. Seien Sie achtsam, wenn die Auktion irgend eine komische Bedingung hat. Zum Beispiel: Vorauskasse, Lieferung aber erst nach sechs Wochen. Sie können sich schützen, indem Sie die Ware über PayPal bezahlten oder den Treuhandservice benutzten, welcher einige Auktions-Plattformen anbietem. Der Käufer überweist dabei das Geld auf ein Treuhandkonto. Der Treuhandservice leitet das Geld erst dann an den Verkäufer weiter, wenn der Käufer seine Ware auch wirklich erhalten hat. Kleiner Nachteil: Man muss für den Service bezahlen. Ein weitere Möglichkeit ist, die Ware per Nachname liefern zu lassen, es werden aber auch hier Gebühren fällig. Ein einfacher aber aufschlussreicher Trick ist dem Verkäufer eine E-Mail zu schicken und zu fragen, ob man den Artikel auch persönlich abholen und Bar bezahlen kann. Wenn der Verkäufer einverstanden ist, dann ist das ein sehr gutes Indiz für seine Aufrichtigkeit.
Tipp 4. Betrügerischer Käufer.
Auch das gibt es: Ein dreister Käufer meldet sich nach dem Kauf und moniert, dass das Gerät, welches er bei Ihnen ersteigert hat defekt sei und schickt daraufhin das defekte Gerät zurück. In Wirklichkeit hat der Käufer aber zu Hause das gleiche Modell gehabt und seins war defekt. Er schickt also nicht das Gerät von Ihnen zurück, sondern sein eigenes, defektes Modell. Schützen kann man sich davor, indem man die Seriennummer aufschreibt. Zum Beispiel die IMEI-Nummer des Handys.
Tipp 5. Betrügerischer Käufer zum zweiten.
Ein weitere Masche, die recht originell erscheint, ist das bieten mit einem zweiten Account und anschliessendem Rückzug des Gebotes (Funktioniert nicht auf allen Plattformen). Der Betrüger biete in der Startphase auf einen eingestellten Artikel, so dass er Höchstbietender ist. Mit einem Zweit-Account überbietet er sich dann selbst mit einem utopisch hohem Höchstgebot
Alle, die nun mitbieten und den Preis steigern, treiben zwar das Gebot in die Höhe, sind aber zu keinem Zeitpunkt Höchstbietender. Kurz vor Auktionsende zieht der Betrüger das Gebot mit dem Zweit-Account zurück und der letzte anerkannte Höchstbietende (also Account 1) wird automatisch wieder eingesetzt und bekommt den Zuschlag zum Schnäppchenpreis und der Verkäufer hat so das Nachsehen. Falls Ihnen so was als Verkäufer passiert unbedingt melden und den Fall abklären lassen, bevor Sie Ihren Artikel unterpreis dem Betrüger verkaufen.
Tipp 6. "Ein guter Bastler kann das aber hinkriegen"
Mit diesem Satz wird suggeriert, dass ein kaputtes Gerät einfach zu reparieren sei und demnach bedenkenlos geverkauft werden kann. Seien Sie hier besonders Vorsichtig, denn selbst gute Bastler können nicht alles wieder hinkreigen. Ebenso sollte die Alarmglocke klingeln bei Formulierungen wie: "hat nen Freund geprüft und sollte ok sein"
Tipp 7. Vorsicht Phisher.
Phisher sind neben den Pushern eine weitere unangenehme Kategorie von Fallenstellern. Phischer versuchen Benutzernahmen und Passwort von Ihnen zu ergaunern, um damit krumme Dinge anzustellen. Auktions-Phisher benutzen den klassischen Trick: Sie verschicken via Spam-Mail Einladungen für eine Auktionsplattform. Wenn ein User auf die Login-Site klickt wird er aber auf eine andere Seite umgeleitet, die haargenau aussieht wie die Seite der Auktionsplattform. Üblicherweise platzieren Phisher dort viele attraktive Angebote, so dass man schnell einmal seine Kundendaten eingegeben hat in der Hoffnung auf ein Super-Schnäppchen, Springen Sie dem Phisher von der Angel, indem Sie sich an der Web-Adresse orientieren. Diese ist immer unterschiedlich zu der originalen und aknn daher den Phisher enttarnen. Noch besser ist, wenn Sie auf krumme Mail-Angebote acht geben.
Tipp 8. Gutscheine zum Unglück.
Gutscheine und Bons für "Schnäppchen-Reisen ins Glück" sind ein Renner bei den Auktions-Plattformen. Achten Sie aber bei diesen Angeboten besonders auf das "Kleingedruckte" und fragen Sie am besten jedes Detail nach. Denn es kommt oft vor, dass neben dem Kauf des Gutscheines für eine tolle Reise noch viele weitere Kosten hinzukommen: Das leckere Frühstück muss zum Beispiel hinzugebucht werden und manchmal muss man auch noch für eine obligatorische Reinigung des Zimmers bezahlen u.s.w. Zu guter letzt bestimmt das Hotel oder der Reiseanbieter, ob der für ein frei wählbares Datum angebotene Gutschein zum gewünschten Termin auch wirklich eingelöst werden kann.